5. Zertifikat
Für den Paten wird ein individuelles Zertifikat erstellt, das seine Patenschaft(-en) bescheinigt. Das Zertifikat erhält der Kunde nach Bezahlung als Datei zum Download.
6. Veröffentlichung der Patenschaft
Der Pate kann auf Wunsch seinen Namen für die Dauer der Patenschaft auf www.hof-gasswies.de/Patenschaften veröffentlichen lassen. Dem Hof bleibt das Recht vorbehalten, eine Veröffentlichung abzulehnen.
7. Mittelverwendung
Die mit dem Verkauf der Patenschaften erwirtschafteten Gelder stehen dem Hof zur freien Verfügung. Auf diese Weise wird die dort praktizierte Form der Landwirtschaft unterstützt, die die Demeter-Richtlinien erfüllt und darüber hinaus eigenen Konzepten folgt, die darauf ausgerichtet sind, positive Effekte für Landschaft, Vieh und regionale Bevölkerung zu erzielen.
8. Tod oder Verkauf einer Kuh, eines Bruderkalbes, eines Stieres
Falls ein Tier innerhalb der Vertragslaufzeit einer Patenschaft sterben sollte oder der Hof sich aus gesundheitlichen oder betrieblichen Gründen dazu entscheiden sollte, dieses nicht mehr auf dem Hof zu halten, gehen die Patenschaften für dieses Tier auf ein anderes Tier des Hofes über, das vom Hof bestimmt wird.
9. Auschluss von Ansprüchen
Weder für den Paten noch für den Kunden ergeben sich aus der Patenschaft Ansprüche an den Hof, die über die Punkte 5, 6 und 7 hinausgehen.